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   OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01   

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https://dejure.org/2002,14898
OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01 (https://dejure.org/2002,14898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 W 5/01 (https://dejure.org/2002,14898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 W 5/01 (https://dejure.org/2002,14898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuwarten des Nachbarn mit Einlegen eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz - fortschreitende Fertigstellung des Bauvorhabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Vorgehen des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Golfplatzes; Auslegung eines Nachbarwiderspruchs; Grenze zwischen unzumutbarer Beeinträchtigung und noch hinzunehmender Belästigung; Umfang und Folgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 26.01.2001 - 2 W 4/00

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Golfplatzes

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Das gilt selbst dann, wenn zugunsten des Beigeladenen unterstellt wird, seine - vom Verwaltungsgericht nicht näher gewürdigte - Zusicherung unter Nr. 4 des Erläuterungsberichts zum Genehmigungsnachtrag vom 29.5.2001, auch andere Fremdgrundstücke wie beispielsweise die Parzelle Nr. 1616 erforderlichenfalls mit gleichen Maßnahmen wie in der Tektur näher beschrieben gegen Betreten durch Golfspieler zu sichern, räume eine unzumutbare Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung des Wiesengeländes des Antragstellers durch Golfspieler, die abgeirrte Golfbälle suchen und gegebenenfalls von dort aus weiter spielen, entsprechend den vom Senat in den Parallelverfahren 2 W 4/00 und 2 W 5/00 für wahrscheinlich gehaltenen Betroffenheiten aus.

    Nach den unwidersprochen gebliebenen Bekundungen des Beigeladenen (Schriftsatz vom 17.11.2001, S. 5) war im Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 26.1.2001 in den Parallelverfahren 2 W 4/00 und 2 W 5/00, die zur Einstellung der Bauarbeiten führten, das Vorhaben bereits weitgehend - der Beigeladene spricht von 70 % - fertiggestellt.

  • OVG Saarland, 27.06.1994 - 2 W 22/94

    Zuwarten; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwirkung; Baugenehmigung; Sofortige

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Auch wenn aufgrund des eingelegten Widerspruches, der etwaigem schützenswerten Vertrauen des Beigeladenen darauf, der Antragsteller werde von der Geltendmachung materiell-rechtlicher Abwehrrechte absehen und sich mit der Ausführung des Vorhabens abfinden, die Grundlage entzogen hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 12.3.1976 - II W 2/76 - BRS 30 Nr. 146, und vom 27.6.1994 - 2 W 22/94 -), davon auszugehen ist, daß der Antragsteller im Zeitpunkt des Einganges seines Antrages im Juli 2001 seine materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Abwehrrechte nicht verwirkt gehabt haben dürfte, so muß er jedenfalls die bis zu diesem Zeitpunkt geschaffenen Fakten und ihre Auswirkungen auf das Gewicht der Bauherreninteressen gegen sich gelten lassen.

    Hat der Nachbar aber wie hier die weitgehende Verfestigung des Vorhabens ihm gegenüber durch Zuwarten mit der Antragstellung in Kauf genommen, so ist ihm aufgrund des infolgedessen geänderten Gewichts des Bauherrninteresses trotz der sich für die Durchsetzung seiner Rechtsposition üblicherweise ergebenden Erschwernisse (vorläufig) die Hinnahme der endgültigen Fertigstellung des Vorhabens zuzumuten (vgl. auch Senatsbeschluß vom 27.6.1994 - 2 W 22/94 -).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Aufgrund dieses Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnisses ist nämlich ein Nachbar, der sich durch ein Bauvorhaben in seinen Rechten betroffen sieht, gehalten, durch zumutbares aktives Handeln den wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn und dessen Vermögensverlust so gering wie möglich zu halten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.2.1974, E 44, 294, 299; Beschluß vom 18.3.1988, BRS 48 Nr. 179).
  • FG Hamburg, 14.11.2002 - V 10/01

    Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Der durch Senatsbeschluß vom 23.11.2001 - 2 V 10/01 - zugelassenen Beschwerde ist zu entsprechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 8 S 3707/88

    Nachteil iSd § 47 Abs 2 VwGO - Verletzungsgefahr durch Golfbälle - Wegfall einer

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Insoweit ist der Senat zwar der Auffassung, daß eine unzumutbare Beeinträchtigung, die eine über bloße Lästigkeiten und gelegentlich im nachbarlichen Nebeneinander auftretende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit voraussetzt, nicht schon dann vorliegt, wenn gelegentlich Golfbälle auf ein Nachbargrundstück abirren und dort auch liegen bleiben (vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Urteil vom 15.3.1990, BRS 50 Nr. 49, der die Möglichkeit, daß 2 bis 3 Bälle pro Tag auf einem benachbarten Obstgrundstück landen könnten, noch nicht einmal für ausreichend erachtet hat, die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 2 VwGO a.F. anzuerkennen; außerdem VGH München, Urteil vom 2.8.2001 - 2 B 96.4016 - S. 13 des von dem Beigeladenen überreichten Abdrucks).
  • OVG Saarland, 12.03.1976 - II W 2/76

    Rechtsfehler zum Nachteil eines Beigeladenen; Verwirkung bei einem einstweiligen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Auch wenn aufgrund des eingelegten Widerspruches, der etwaigem schützenswerten Vertrauen des Beigeladenen darauf, der Antragsteller werde von der Geltendmachung materiell-rechtlicher Abwehrrechte absehen und sich mit der Ausführung des Vorhabens abfinden, die Grundlage entzogen hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 12.3.1976 - II W 2/76 - BRS 30 Nr. 146, und vom 27.6.1994 - 2 W 22/94 -), davon auszugehen ist, daß der Antragsteller im Zeitpunkt des Einganges seines Antrages im Juli 2001 seine materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Abwehrrechte nicht verwirkt gehabt haben dürfte, so muß er jedenfalls die bis zu diesem Zeitpunkt geschaffenen Fakten und ihre Auswirkungen auf das Gewicht der Bauherreninteressen gegen sich gelten lassen.
  • VGH Bayern, 02.08.2001 - 2 B 96.4016
    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2002 - 2 W 5/01
    Insoweit ist der Senat zwar der Auffassung, daß eine unzumutbare Beeinträchtigung, die eine über bloße Lästigkeiten und gelegentlich im nachbarlichen Nebeneinander auftretende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit voraussetzt, nicht schon dann vorliegt, wenn gelegentlich Golfbälle auf ein Nachbargrundstück abirren und dort auch liegen bleiben (vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Urteil vom 15.3.1990, BRS 50 Nr. 49, der die Möglichkeit, daß 2 bis 3 Bälle pro Tag auf einem benachbarten Obstgrundstück landen könnten, noch nicht einmal für ausreichend erachtet hat, die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 2 VwGO a.F. anzuerkennen; außerdem VGH München, Urteil vom 2.8.2001 - 2 B 96.4016 - S. 13 des von dem Beigeladenen überreichten Abdrucks).
  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    Dieser im baurechtlichen Nachbarverhältnis wurzelnde Grundsatz gilt auch für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 30.1.2002, 2 W 5/01, juris, Rn. 6).
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